Private Vermögensberatung

Gerade im privaten Bereich empfiehlt es sich, die eigenen Finanzen auch im Hinblick auf die private Altersvorsorge rechtzeitig zu planen. Für all Ihre Belange bieten wir Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte individuelle Beratung. Durch eine qualifizierte Beratung sichern Sie sich den Erhalt und die optimale Ausnutzung von steuerlichen Gestaltungsspielräumen. Gern betreuen wir Sie individuell entsprechend Ihrer persönlichen Lebensplanung.

Wir nehmen uns die notwendige Zeit, um Ihre Ziele und Bedürfnisse gut zu kennen. Dies schafft die Basis dafür, Ihnen individuelle, maßgeschneiderte Lösungen vorzuschlagen. Eine gut diversifizierte Vermögensaufteilung ist ein wichtiger Bestandteil unserer Beratung hinsichtlich der privaten Vermögensberatung. Wir verschaffen Ihnen die notwendige Transparenz über Gebühren, Risiken und Aussichten der verschiedenen Strategien. Wir beraten Sie zu 100% unabhängig von den Anbietern der Lösungen. Ausschließlich Ihre Interessen sind durchgehend im Fokus.

Zur Abrundung einer ganzheitlichen Beratung gehört auch die Testamentsvollstreckung. Sprechen Sie uns gerne an. Grundsätzlich kann der Erblasser durch sein Testament einen oder sogar mehrere Testamentsvollstrecker ernennen oder auch anordnen, dass durch eine bestimmte dritte Person ein Testamentsvollstrecker bestimmt wird.

Der Testamentsvollstrecker überwacht die Verteilung des Erbes unter den vom Erblasser bestimmten Erben. Im Testament kann aber auch bestimmt werden, dass der Testamentsvollstrecker den Nachlass verwalten soll. Testamentsvollstreckung kommt z.B. zum Einsatz, wenn ein Wirtschaftsunternehmen an einen Minderjährigen vererbt wird. Der Testamentsvollstrecker führt dann zum Beispiel das Unternehmen fort, bis der Erbe ein bestimmtes Alter erreicht hat. Meist geht eine Auflage an den Testamentsvollstrecker dahin, den Erben ein monatliches Salär aus der Firma oder dem Erbe zukommen zu lassen. Eine solche Testamentsvollstreckung darf maximal 30 Jahre dauern. Wer Testamentsvollstreckung anordnen will, sollte sich ebenfalls für die Abfassung seines Testaments professionellen Rat holen. Ansonsten läuft er Gefahr, dass das wirtschaftliche und steuerliche Ergebnis nicht so ist, wie er sich das vorgestellt hat.

Die meisten Bürger haben subjektiv das Gefühl, zu viel Steuern zu bezahlen.

Von diesem Gefühl profitiert letztlich eine ganze Wirtschaftsbranche. Unzählige “Steuermodelle” wurden bzw. werden aufreißerisch angeboten.

Doch nur wenige davon sind wirklich sinnvoll. Es ist daher elementar wichtig, aus einer Vielzahl von Angeboten die seriösen “raus zu picken” und sich vor Abschluss eines Steuermodells von unabhängiger Seite professionell beraten zu lassen. Als Steuerberater unterliegen wir der Berufsaufsicht durch die Steuerberaterkammer. Unsere Berufs- und Gebührenordnung verbietet eine provisionsabhängige Tätigkeit. Unsere Beratung ist damit unabhängig und ausschließlich auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten.

Sprechen Sie uns an! Wir prüfen gerne Ihr Modell oder entwickeln gemeinsam mit Ihrem Anlageberater ein auf Ihre persönliche Situation optimiertes Steuermodell.

 

Private Finanzen lassen sich schützen: Mit der richtigen Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Vorsorgemaßnahmen sowie durch die Optimierung von Finanzierungen und der dafür hinterlegten Sicherheiten.
Ihre oberste Priorität sollte neben Altersvorsorge und Erhalt von definiertem Vermögen (z. B. selbst bewohnte Immobilie) vor allem der Zukunftssicherung der Kinder und der Hinterbliebenenvorsorge für den Todesfall gelten.
Bei der Umsetzung einer individuell auf Ihre Situation angepassten Strategie unterstützen wir Sie vor allem durch:

  • Ermittlung der aktuellen Vermögensstruktur und -zusammensetzung, um entsprechende Sicherungsmaßnahmen oder Änderungen in die Wege zu leiten
  • Gestaltung der erforderlichen Verträge und Mitwirkung bei deren Beurkundung
  • Konstruktive Verhandlungsführung mit Ihrer Bank
  • Zuordnung von Sicherheiten auf einzelne Kredite/Darlehen

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